Risstino Übungs Milonga in Biberach an der Riß |
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Hallo ihr Lieben,
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Adresse Hygienekonzept, Stand 29.06.21, Version 2 Seite 1 Hygienekonzept des Tanzsportverein TSV Risstino e.V. Auf Grundlage der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (CoronaVO Sport) in der ab 28. Juni 2021 gültigen Fassung, angewendet für den Übungsbetrieb im Sennhofsaal Biberach, Sennhofgasse 4, 88400 Biberach / Riß 1. Die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises für den Zutritt und die Teilnahme an den Aktivitäten und Angeboten richtet sich nach § 15 in Verbindung mit § 4 CoronaVO. Keinen Zutritt zum Training haben Personen: a) die in direktem Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder b) die wissentlich in direktem Kontakt zu einer Person stehen oder standen, die (ohne negativen Corona-Test) aus einem Risikogebiet wieder eingereist ist, oder c) die selbst (ohne negativen Corona-Test) aus einem Risikogebiet eingereist sind, oder d) die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen oder Allgemein gilt: Inzidenzstufe 4 (über 50) Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) ist im Freien mit Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben. Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) ist in geschlossenen Räumen mit bis zu 14 Personen erlaubt. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen negativen CoronaSchnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben. Inzidenzstufe 3 (zwischen 50 und 35) Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) ist im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben. Inzidenzstufe 2 (zwischen 35 und 10) Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich. Inzidenzstufe 1 (unter 10) Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich.Hygienekonzept, Stand 29.06.21, Version 2 Seite 2 1. Für die Teilnahme am Tanz-Training ist außerdem das Folgende zu beachten: a) Es erfolgt eine Kontaktdokumentation. Die Trainingsbesuche der Teilnehmenden werden namentlich mit Anschrift, Telefonnummer und Anwesenheitszeiten festgehalten. Folgende Möglichkeiten zur Kontaktdokumentation sind gegeben: Corona-App oder handschriftlicher Eintrag in der Kontaktdokumentationsliste (siehe Anlage 1). Diese Liste wird nach der Trainingseinheit vier Wochen lang durch den Vereinsvorstand zur Nachverfolgung aufbewahrt und anschließend vernichtet. b) Die Daten der Teilnehmer zur Kontaktdokumentation sind zu Beginn des Trainings abzufragen. Eine Teilnahme am Training ist nur zulässig, wenn die Daten vollständig und zutreffend zur Verfügung stehen. 1. Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen a) Es ist gewährleistet, dass erforderliche Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Insbesondere besteht die Gelegenheiten zum Waschen der Hände, wobei ausreichend Seife, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen. b) Benutzte Oberflächen und Gegenstände werden regelmäßig desinfiziert. c) Während des gesamten Trainingsbetriebs wird für eine ausreichende Belüftung gesorgt. d) Abseits des Sportbetriebs (auf Zu- und Abwegen innerhalb der geschlossenen Sportstätte, im Treppenhaus und beim Besuch der sanitären Anlagen) besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und es ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, sofern nicht § 2 Absatz 2 CoronaVO in Verbindung mit § 7 CoronaVO etwas anderes zulässt. 1. Schlussbemerkung Die Trainer*innen/Organisator*en der jeweiligen Übungsgruppe ist für die Einhaltung der dargelegten Regeln verantwortlich und in der Kontaktdokumentation namentlich zu nennen.Hygienekonzept, Stand 29.06.21, Version 2 Seite 3 Biberach, den 29.06.2021 TSV Risstino, Vorstandsvorsitzener Uwe Hämmer, Heusteige 14, 88400 Biberac |
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